EEG-Förderung
Die wohl wichtigste Solarförderung Ihrer Photovoltaik - Anlage ist wohl das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz), welches wir bereits genauer beschrieben haben, da dies die erhöhte Vergütung von eingespeistem Strom betrifft.
Zinsgünstige Darlehen - KfW (Auszug aus dem KfW-Förderprogramm)
Wer wird gefördert? Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung, zur Erweiterung oder zum Erwerb von kleineren Photovoltaik-Anlagen bis zu einem Darlehensbedarf von 50.000 EUR, z. B. Privatpersonen, Gemeinnützige Investoren, private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler oder Landwirte.
Wie wird gefördert? Sie erhalten langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren, die Sie bei einer durchleitenden Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank) beantragen.
Was wird durch diese Solarförderung finanziert? Finanziert werden die Investitionskosten (bei Vorsteuerabzugsberechtigung ohne Umsatzsteuer) für folgende Vorhaben in Deutschland: Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer Photovoltaik-Anlage Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR einschließlich der Kosten für: Messeinrichtungen, Planung, Montage und die notwendigen Netzanschlüsse (sofern vom Investor zu tragen) Nicht mitfinanziert werden Beteiligungen an juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. Kapitalbeteiligung an einer 'Solarfonds' GmbH & Co. KG).Gebrauchte Solaranlagen werden nicht finanziert.
Finanzierungsumfang Höchstbetrag 100 % der Kosten, max. 50.000 Euro je Vorhaben Laufzeit i. d. R. bis zu 20 Jahre mit max. 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, bei einer Laufzeit bis zu 10 Jahren bei mind. 1, max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Verzinsung Zinsfestschreibung wahlweise für 5 oder 10 Jahre, bei Zusage oder Antragseingang, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Zinssatz für den Kreditnehmer günstiger ist; während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden lediglich die Zinsen vierteljährlich auf den abgerufenen Kreditbetrag berechnet. Aktuelle Zinskonditionen (Stand 01/2005) Zusageprovision 0,25 % p. M. auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag, zwei Tage und einen Monat nach Zusage beginnend mit der Auszahlung 96 %, grundsätzlich in einer Summe
Abruffrist 1 Jahr
Tilgung nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre Tilgung in vierteljährlichen Annuitäten
Sicherheiten bankübliche Sicherheiten, Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Antragsteller und Hausbank vereinbart.
Kombination mit anderen Fördermitteln Grundsätzlich mit anderer Solarförderung (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinierbar, soweit die Summe aus Krediten, Zuschüssen und sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Zur Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage kann kein weiteres KfW-Programm beantragt werden.
Verwendungsnachweis Gegenüber der KfW nicht erforderlich. Bitte legen Sie die Rechnungen Ihrer Bank vor.
Beantragung Über Ihre Hausbank
ERP-Umweltkredit - Solarförderung
Wer wird gefördert? Private gewerbliche Unternehmen (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, sonstiges Dienstleistungsgewerbe), Gewerbliche Unternehmen, die Ent- und Versorgungsaufgaben für die öffentliche Hand erfüllen ( Public Private Partnership), Freiberuflich Tätige, z. B. Ingenieure, Architekten (ohne Heilberufe). Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Jahresumsatz des Antragstellers ist oder wie lange das Unternehmen bereits besteht.
Wie wird gefördert? Solarförderung mit langfristigen, besonders zinsgünstigen Darlehen, die Sie über durchleitende Banken oder Sparkassen erhalten.
In welchem Umfang wird finanziert? 50 % der Investitionskosten für KMU gem. Definition der EU-Kommission bis zu 75 % der Investitionskosten.
Höchstbetrag 1 Mio EUR in den neuen Bundesländern und Berlin 500 T-EUR in den alten Bundesländern
Weitre Infos unter: http://www.kfw-foerderbank.de |